Ihr Weg zur Psychotherapie
Das Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der ersten Einschätzung Ihrer Situation, wobei Sie in einer vertrauensvollen Atmosphäre Ihre Anliegen und Herausforderungen schildern können. Auf dieser Basis besprechen wir gemeinsam, ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll ist und wie der weitere Ablauf gestaltet wird.
Probatorik & Diagnose
Nach dem Erstgespräch folgen bis zu vier probatorische Sitzungen, in denen wir Ihre Anliegen, Herausforderungen und Lebensgeschichte genauer erfassen. Diese Phase dient dem Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung und der Vorbereitung einer individuell abgestimmten Therapie.
Veränderung
In der Therapie arbeiten wir aktiv zusammen, um Ihre Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen besser zu verstehen und mit individuell abgestimmten Bewältigungsstrategien zu verändern. Wir besprechen regelmäßig Ihre Fortschritte, passen die Therapieziele an und stellen sicher, dass der Prozess kontinuierlich auf Ihre Bedürfnisse und Herausforderungen ausgerichtet bleibt.
Therapieabschluss
Mit dem Rückgang Ihrer Beschwerden werden die Sitzungen weniger häufig, wobei der Fokus nun auf der langfristigen Aufrechterhaltung der Fortschritte liegt. Wir entwickeln Strategien zur Stabilisierung, Rückfallprophylaxe und Integration Ihrer neuen Bewältigungsmechanismen, um Ihre psychische Gesundheit nachhaltig zu stärken.
Die Kosten für eine Psychotherapie können je nach Art der Behandlung und Ihrem Versicherungsstatus variieren. So wird die Therapie in vielen Fällen entweder über die gesetzliche oder private Krankenversicherung abgerechnet, was sich auf die Höhe der Kosten auswirken kann. Sollte eine Therapie direkt über Ihre Krankenkasse oder über eine Kostenerstattung nicht möglich sein, bieten wir auch die Möglichkeit der Selbstzahlung an. Für Selbstzahler:innen haben wir detaillierte Informationen zu den Kosten und den verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten für Sie zusammengestellt.
Unser Ziel ist es, Ihnen von Anfang an eine transparente und klare Orientierung bezüglich der Kosten zu geben, damit Sie sich während des gesamten Therapieprozesses sicher und gut informiert fühlen. Wir möchten, dass Sie sich auf die therapeutische Arbeit konzentrieren können, ohne Sorgen über finanzielle Aspekte haben zu müssen. Daher stehen wir Ihnen gerne für alle Fragen rund um die Kosten und Abrechnung zur Verfügung und klären gemeinsam, welche Option für Sie am besten geeignet ist.
Ablauf und Kosten
Transparenz und Klarheit
Der Weg zu mehr mentaler Gesundheit beginnt mit dem ersten Schritt – der Entscheidung, Unterstützung anzunehmen. In unserer Praxis bieten wir Ihnen eine individuelle und vertrauensvolle Psychotherapie, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Der Ablauf der Therapie wird gemeinsam mit Ihnen besprochen und kann je nach Anliegen und Zielen unterschiedlich gestaltet werden. Wir legen großen Wert auf eine transparente Kommunikation und ein respektvolles Miteinander.
Als kassenzugelassene Praxis können wir über Ihre elektronische Gesundheitskarte direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wir arbeiten mit Hilfe des Kostenerstattungsverfahrens mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammen. Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (§13.3, SGB V) übernimmt ihre gesetzliche Krankenkasse in den meisten Fällen Ihre Therapie, die wir gemeinsam beantragen. Das Kostenerstattungsverfahren ist ein Abrechnungsverfahren, dass Patient:innen, die keinen Therapieplatz bei eine/r/m niedergelassenen Psychotherapeut:in gefunden haben ermöglicht, Ihre Behandlung trotzdem zu beginnen. Ihre Krankenkasse ist verpflichtet Ihnen diese Leistung zu finanzieren. Unsere Erfahrung hat uns gezeigt, dass es in den meisten Fällen zur Übernahme der Kosten im Rahmen des Kostenerstattungsverfahren kommt.
Die anfallenden Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel zu 100% von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe bei entsprechender Indikation (Behandlungsbedürftigkeit) übernommen. Der Umfang der übernommenen Therapiesitzungen richtet sich hierbei nach Ihrem persönlichen Tarif und ihren vereinbarten Konditionen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung und lassen sich die Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie zusenden. Wir rechnen nach der Gebührenverordnung für Psychotherapeuten (GOP Faktor 3,2 - 3,5) mit derzeit 153,00 € pro Sitzung ab. Zusätzlich können Kosten z.B. für das Verfassen von Berichten, Testungen, o.ä. anfallen. In einem Erstgespräch erhalten Sie von uns eine Honorarvereinbarung, der Sie die Kosten entnehmen können.
Durch unseren Direktvertrag mit der BAHN-BKK (gesetzliche Krankenversicherung) können wir Ihnen ohne lange Wartezeiten einen Therapieplatz anbieten. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse.
Soldatinnen und Soldaten haben die Möglichkeit sich in Privatpraxen behandeln zu lassen. Die Kosten übernimmt die Heilfürsorge. Sollten Sie sich für die Aufnahme einer Psychotherapie interessieren, kontaktieren sie bitte ihre/n Truppenarzt/Truppenärztin und lassen sich einen Überweisungsschein sowie den Sanitätsvordruck "Kostenübernahmeerklärung" über die probatorischen Sitzungen (San/Bw/0218) ausstellen. Zu einem Erstgespräch bringen Sie dann bitte beide Dokumente mit. Die Bewilligung weiterer Sitzungen erfolgt ebenso über ihre/n Truppenarzt/Truppenärztin.
Polizistinnen und Polizisten können ebenfalls in Privatpraxen für Psychotherapie behandelt werden. Eine Therapie wird dann bei der Abrechnungsstelle Heilfürsorge Bundespolizei (53754 Sankt Augustin) beantragt und abgerechnet. Nach einem Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde), kann der entsprechende Antrag auf Kostenübernahme bei der Heilfürsorge der Polizei gestellt werden. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.
Wenn Ihre Versicherung die Kosten für eine notwendige Therapie nicht trägt oder es für Sie andere Gründe gibt, nicht über ihre Krankenkasse abzurechnen, können Sie die Kosten selbstverständlich auch selber tragen. Das Honorar der Therapiesitzung wird hier nach der Gebührenverordnung für Psychotherapeuten (GOP: Faktor 3,5) berechnet und beträgt 153,00 € pro Sitzung (50 Minuten). Sie erhalten von uns bereits im Erstgespräch eine Honorarvereinbarung, der sie die Kosten entnehmen können.
Eine Paartherapie ist eine Leistung, die von Ihnen selbst getragen wird. Krankenversicherungen übernehmen diese in der Regel nicht. Die Anzahl der Termine richtet sich nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und Zielen, die wir gemeinsam definieren können. Die Kosten für ein Erstgespräch (50 Minuten) liegen bei 155,00 €. Die Kosten für weitere Sitzungen (90 Minuten) liegen bei 270,00 €.
Unsere AD(H)S-Diagnostik umfasst in der Regel vier bis fünf Termine, von denen Sie an mindestens zwei bis drei Sitzungen mit einbezogen werden. Anfallende Kosten richten sich nach der Gebührenverordnung für Psychotherapie und belaufen sich auf ca. 791,51 € für die gesamte AD(H)S-Testung. Hinweis: Die Kosten einer AD(H)S-Diagnostik werden nicht von der Krankenkasse übernommen und Ihnen als Selbstzahler:in in Rechnung gestellt.
Telef. Sprechzeiten
Mo: 9 - 12 und 13 - 14.30 Uhr
Di: 9 - 12 und 13 - 14.30 Uhr
Mi: 9 - 12 und 13 - 15.30 Uhr
Do: 9 - 12 und 13 - 14.30 Uhr
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